Finanzierung und Ausstattung

Die Finanzierung der APAS erfolgt anteilig aus kostendeckenden Gebühren und dem Bundeshaushalt.

Geld Finanzierung (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: © Fotolia.com/v.poth

Diese Finanzierungsform wurde gewählt, um die Unabhängigkeit der APAS vom Berufsstand zu erhöhen.

Zur Ausstattung

Finanzierung

Die Gebühren werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach der WPO, d.h. insbesondere für die Durchführung von Inspektionen bei Abschlussprüfern von Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 316a HGB und für die Durchführung von berufsaufsichtlichen Maßnahmen bei den Abschlussprüfern dieser Unternehmen, erhoben.

Grundlage für die Gebührenerhebung ist die vom BMWK erlassene Verordnung über Gebühren der APAS beim BAFA (veröffentlicht im BGBl Jahrgang 2016 Teil I Nr. 34, Seite 1615 ff.).

In der Verordnung über Gebühren der APAS wird die Erhebung von Gebühren und Auslagen geregelt. Das der Verordnung als Anlage beigefügte Gebührenverzeichnis enthält neben den Gebührentatbeständen für die Durchführung der Inspektionen auch Gebührentatbestände für die Überprüfung der Einhaltung einer erteilten Auflage, die Durchführung einer Sonderprüfung, die Verhängung berufsaufsichtlicher Maßnahmen, den Erlass von (vorläufigen) Untersagungsverfügungen und Ordnungsgeldern, Bekanntmachungen, die Auswertung der Transparenzberichte sowie ggf. für den Erlass eines Einspruchsbescheides.

Personal

61 (Stichtag 31. Dezember 2023) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aktuell für die APAS tätig.

Informationen zum Thema

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