Leitung / Beschlusskammern / Fachbeirat

Die Leitung der APAS bilden der Leiter und zwei Unterabteilungsleiter.

Leitung Leitung (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: © stock.adobe.com/pictworks

Die APAS trifft nach den Regelungen des APAS-Errichtungsgesetzes und der Geschäftsordnung ihre Entscheidungen in den Beschlusskammern "Inspektionen" und "Berufsaufsicht" sowie im Gemeinsamen Ausschuss. Der Fachbeirat berät die APAS bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Zu den Gremien

Beschlusskammern

Die APAS entscheidet nach § 1 Abs. 5 APAS-Errichtungsgesetz durch Beschlusskammern. Hiervon betroffen sind insbesondere alle Maßnahmen, die im Rahmen der Durchführung von Inspektionen und berufsrechtlichen Ermittlungen ergehen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Nebenentscheidungen.

Beide Kammern haben jeweils fünf Mitglieder, einen Vorsitzenden und vier Beisitzer. Den jeweiligen Vorsitz führt der fachlich zuständige Unterabteilungsleiter. Die vier beisitzenden Mitglieder der Kammern dürfen nicht der Leitung der APAS angehören. Sie werden durch den Leiter der APAS unter Berücksichtigung der fachlichen Kenntnisse und Sachnähe in Bezug auf den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Kammer und die Tätigkeit des beisitzenden Mitglieds in der APAS bestimmt.

Gemeinsamer Ausschuss

Neben den Beschlusskammern wurde nach den Vorgaben der Geschäftsordnung der APAS der Gemeinsame Ausschuss der Beschlusskammern eingerichtet. Dieser besteht aus der Leitung der APAS und den zwei jeweils dienstältesten Mitgliedern der Beschlusskammern mit Befähigung zum Richteramt.

Der Gemeinsame Ausschuss der Beschlusskammern entscheidet u. a. über den Erlass von Widerspruchs- und Einspruchsbescheiden.

Fachbeirat

Der nach Maßgabe von Art. 2 § 3 APAReG gebildete Fachbeirat berät die APAS bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und kann auch Empfehlungen zur allgemeinen Weiterentwicklung der Aufsichtspraxis einbringen. Die Bestellung der Mitglieder des Fachbeirates erfolgt durch das BMWK für vier Jahre.

Derzeitige Mitglieder des Fachbeirates sind:

  • Herr Dr. Herbert Meyer (Vorsitzender)
  • Frau Prof. Dr. Annette G. Köhler (stellv. Vorsitzende), Lehrstuhlinhaberin, Universität Duisburg-Essen
  • Frau Richterin Gabriele Caliebe, Beisitzende Richterin des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes a. D.
  • Herr RD Markus Grund, BaFin
  • Herr Prof. Dr. Bernhard Pellens, Lehrstuhlinhaber, Ruhr-Universität Bochum

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