Inspektionen

Die APAS führt ohne besonderen Anlass Inspektionen bei Praxen durch, die Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 316a HGB durchführen.

Lupe Inspektion (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: © Fotolia.com/Andrey Popov

Für die Organisation und Durchführung von Inspektionen ist die APAS zuständig, Die Inspektionen erfolgen nach §§ 66a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1, 62b WPO bei Berufsangehörigen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 316a HGB durchführen sowie nach § 63h Satz 1 GenG bei genossenschaftlichen Prüfungsverbänden, soweit diese gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei kapitalmarktorientierten Unternehmen im Sinne des § 264d HGB durchführen.

Zu den Inspektionen

Inhalt der Inspektionen

Die durchzuführenden Inspektionen erstrecken sich nach Art. 26 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 mindestens auf

  • eine Bewertung des Aufbaus des internen Qualitätssicherungssystems der Wirtschaftsprüferpraxis,
  • eine angemessene Prüfung der Einhaltung der Qualitätssicherungsmaßnahmen in den Verfahren und eine Überprüfung der Prüfungsunterlagen von Unternehmen von öffentlichem Interesse zur Ermittlung der Wirksamkeit des internen Qualitätssicherungssystems sowie
  • eine unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Inspektion vorgenommene Bewertung des Inhalts des aktuellsten von der Praxis veröffentlichten jährlichen Transparenzberichtes.

Risikoorientierter Inspektionsansatz

Die Inspektionen bei Praxen werden risikoorientiert unter Berücksichtigung von Art und Umfang der Tätigkeit der Praxis vorgenommen. Zum Zweck der Beurteilung der Wirksamkeit des internen Qualitätssicherungssystems werden ausgewählte Verfahren und einzelne Prüfungsaufträge über gesetzliche Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 316a HGB inspiziert.

Der Inspektion des internen Qualitätssicherungssystems wird die von den europäischen Prüferaufsichten gemeinsam entwickelte Common Audit Inspection Methodology (CAIM) zugrunde gelegt.

Das Inspektionsprogramm für einzelne Prüfungsaufträge wird risikoorientiert auf Grundlage der geprüften Jahres- und Konzernabschlüsse sowie weiterer verfügbarer Informationen festgelegt. Ausgangspunkt jeder Inspektion eines Prüfungsauftrages ist die Beurteilung von Fehlerrisiken durch den Abschlussprüfer und die Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems des geprüften Unternehmens durch den Abschlussprüfer.

Aufgrund des risikoorientierten Inspektionsansatzes können insbesondere Prüffelder von Relevanz sein, denen ein hohes Maß an Ermessen der gesetzlichen Vertreter des geprüften Unternehmens im Rahmen der Abschlusserstellung innewohnt.

Bei der Inspektion werden die Ergebnisse der letzten durchgeführten Qualitätskontrolle der KfQK berücksichtigt.

Ablauf des Verfahrens

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle unterrichtet die Praxis über die Einleitung des Inspektionsverfahrens durch die Übersendung einer schriftlichen Inspektionsanordnung und fordert diese auf, Angaben zur Praxisstruktur, zum Qualitätssicherungssystem und über die geprüften Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 316a HGB (Prüfungsaufträge) zu machen. Unter Berücksichtigung der Angaben der Praxis werden die zu inspizierenden Prüfungsaufträge und die zu inspizierenden Schwerpunkte des internen Qualitätssicherungssystems festgelegt. Über die ausgewählten Prüfungsaufträge wird die Praxis schriftlich unterrichtet.

Die Inspektion wird entweder vor Ort in den Räumen der Praxis oder in den Geschäftsräumen der Abschlussprüferaufsichtsstelle durchgeführt. Dabei wertet das Inspektionsteam die von der Praxis zur Verfügung gestellten Unterlagen aus und führt die erforderlichen Inspektionshandlungen durch. Grundlage der Inspektionen sind insbesondere die Dokumentation des Qualitätssicherungssystems der Praxis, die Prüfungsberichte sowie die Arbeitspapiere der Praxis zur Prüfung der ausgewählten Prüfungsaufträge. Darüber hinaus werden Erkenntnisse aus den Gesprächen mit der Leitung und anderen Mitarbeitern der Praxis zur Qualitätssicherung sowie den Verantwortlichen für den einzelnen Prüfungsauftrag berücksichtigt.

Das Inspektionsteam erörtert gewonnene Erkenntnisse mit der Praxis im Rahmen einer Schlussbesprechung. Das vorläufige Ergebnis der Inspektion wird unter Darstellung des Sachverhaltes, des Inspektionsvorgehens und der Feststellungen schriftlich zusammengefasst und der Praxis mit der Möglichkeit zur Stellungnahme übersandt. Nach Eingang der Stellungnahme der Praxis fertigt das Inspektionsteam den Inspektionsbericht und leitet diesen der Beschlusskammer “Inspektionen” zur Beratung und Entscheidung zu.

Internationale Zusammenarbeit im Bereich der Inspektionen

Der internationale Austausch bildet einen wichtigen Bestandteil der Arbeit im Bereich Inspektionen. Hierzu ist die APAS Mitglied in diversen Arbeitsgruppen des CEAOB und von IFIAR.

Des Weiteren werden im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit gemeinsame Inspektionen (joint inspections) durchgeführt.

Informationen zum Thema

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

confirm selection