Ausländische Prüfer
Hinweise für Abschlussprüfer aus Drittländern
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Registrierung von Drittlandsabschlussprüfern
Die EU-Abschlussprüferrichtlinie verlangt, dass Abschlussprüfungsgesellschaften und Abschlussprüfer aus Drittländern, sofern diese Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU prüfen, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt innerhalb der EU bzw. dem europäischen Wirtschaftsraum gehandelt werden, in ein öffentliches Register einzutragen sind.
Seit dem 17. Juni 2016 ist die Wirtschaftsprüferkammer direkt für die Annahme von Registrierungsanträgen sowie Anfragen von Drittlandsabschlussprüfern zuständig.