CEAOB

Für die europäische Zusammenarbeit der Abschlussprüferaufsichten der EU-Mitgliedstaaten ist das CEAOB verantwortlich.

Flaggen CEAOB (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: © stock.adobe.com/Grecaud Paul

Zusammenarbeit in der EU:

Committee of European Auditing Oversight Bodies (CEAOB)

Die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten sind in der geänderten Abschlussprüferrichtlinie 2014/56/EU sowie in der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 zur Abschlussprüfung verankert. Der sog. Ausschuss der Aufsichtsstellen (CEAOB) ist das zentrale Organ für die Zusammenarbeit und wurde 2016 gegründet. Mitglied für Deutschland ist die APAS.

Der Leiter der APAS war der erste Vorsitzende des CEAOB und wurde 2016 für vier Jahre gewählt. Im CEAOB werden Fachthemen mit grenzüberschreitendem Bezug behandelt sowie der Austausch mit unterschiedlichen Stakeholdern geführt. Dazu werden zu den CEAOB Plenary Meetings, die dreimal im Jahr stattfinden, unterschiedlichste Stakeholder geladen wie beispielsweise Vertreter von Prüfernetzwerken oder Interessenvereinigungen, die Aufsichtsratsmitglieder vertreten.

Die APAS beteiligt sich aktiv in den Arbeitsgruppen des CEAOB und trägt damit zum europäischen Austausch bei.

Mitarbeit in ausgewählten CEAOB Arbeitsgruppen:

CEAOB Inspection Subgroup

Diese Subgroup dient dem Erfahrungsaustausch und einer einheitlichen Vorgehensweise der europäischen Aufsichtsstellen im Bereich der Inspektionen. Inspektionsfeststellungen werden auf ihre Ursachen analysiert und anschließend sowohl mit dem Berufsstand (zum Beispiel in Zusammenarbeit mit den Colleges of Regulators) als auch in gemeinsamen Sitzungen mit der CEAOB International Auditing Standards Subgroup und den Standardsetzern (IAASB und IESBA) besprochen.

Die Arbeit der Subgroup wird wesentlich durch eine Datenbank für Inspektionsfeststellungen unterstützt. Diese enthält Inspektionsfeststellungen der europäischen Aufsichtsstellen in Bezug auf die zehn größten europäischen Prüfernetzwerke und wird IT-technisch durch die APAS verwaltet.

Die europaweit implementierte Common Audit Inspection Methodology fördert neben der Entwicklung eines einheitlichen Verständnisses von Inspektionsfeststellungen auch ein konsistentes Vorgehen der Prüferaufsichten zur Verbesserung der Prüfungsqualität. Diese CAIM wird von der Subgroup kontinuierlich weiterentwickelt.

CEAOB Enforcement Subgroup

In dieser Subgroup erfolgt der Erfahrungsaustausch der europäischen Aufsichtsstellen hinsichtlich anlassbezogenen Ermittlungsmaßnahmen und der Sanktionierung von Berufspflichtverletzungen. Ferner werden mögliche Aspekte für ein einheitliches Vorgehen im Bereich der Berufsaufsicht abgestimmt.

Die APAS hat dem CEAOB gegenüber zur Erfüllung seiner Aufgaben zu bestimmten Zeitpunkten Informationen über ihre ergriffenen Berufsaufsichtsmaßnahmen zu übermitteln (§ 69 Abs. 4 WPO). Weiterhin ist unverzüglich über alle vorübergehend verhängten Tätigkeits- und Berufsverbote sowie die Ausschließung aus dem Beruf zu unterrichten (§ 69 Abs. 4 Satz 1 WPO). Jährlich sind außerdem aggregierte Informationen insbesondere über alle unanfechtbaren berufsaufsichtlichen Maßnahmen an das CEAOB zu übermitteln.

CEAOB Market Monitoring Subgroup

Diese Subgroup dient dem Austausch von Informationen zum Thema Marktbeobachtung und Erhebung von Daten zu Informationszwecken. So werden Leistungsindikatoren und Kenngrößen entwickelt, beispielsweise zur Messung der Marktkonzentration.

CEAOB International Auditing Standards Subgroup

Die Aufgabe dieser Subgroup besteht im Wesentlichen in der fachlichen Beurteilung der internationalen Prüfungsstandards - einschließlich der Verfahren zu ihrer Erstellung – im Hinblick auf ihre mögliche Annahme auf EU-Ebene. Darüber hinaus dient sie dem Informationsaustausch zu Fragen im Zusammenhang mit Berufsgrundsätzen, Standards für die interne Qualitätssicherung von Prüfungsgesellschaften sowie von Prüfungsstandards. So werden unter anderem Stellungnahmen zu einzelnen Entwürfen der Neufassungen von Prüfungsstandards (zum Beispiel ISA 540) sowie zu Reformvorschlägen (zum Beispiel Reform des internationalen Prüfungsstandardsetzungsprozesses) für deren Verabschiedung im CEAOB Plenum vorbereitet.

Colleges of Regulators

Das CEAOB hat Colleges of Regulators gemäß Art. 32 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 für die vier größten europäischen Prüfernetzwerke eingerichtet. Die APAS ist in jedem dieser Gremien vertreten, in einem College of Regulators hat sie die Funktion des Moderators übernommen und koordiniert insoweit dessen Arbeiten. Die Colleges of Regulators bieten die Möglichkeit zu einem internen Austausch der Prüferaufsichten, aber auch zum Dialog mit der jeweiligen europäischen Leitungsebene der Prüfernetzwerke beispielsweise in Bezug auf die Inspektionsfeststellungen. Erörtert werden ebenfalls allgemeine Weiterentwicklungen im Qualitätssicherungssytem der Prüfernetzwerke sowie der Prüfungsmethodologie im Zusammenhang mit bedeutsamen Marktentwicklungen. Dazu zählen zum Beispiel die Digitalisierung der Abschlussprüfung oder die Auslagerung von Prüfungstätigkeiten.

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