Prüfungsausschüsse

Prüfungsausschüsse und APAS haben gleichgerichtete Interessen in Bezug auf die Qualität von Abschlussprüfungs­leistungen.

Prüfungsausschuss Prüfungsausschuss (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: © stock.adobe.com/Rawpixel.com

Die Rolle der Prüfungsausschüsse ist zuletzt mit der EU-Reform zur Abschlussprüfung und deren Umsetzung in nationales Recht durch das AReG auf eine neue Stufe gestellt worden. Insbesondere die Verantwortlichkeit der Prüfungsausschüsse im Zusammenhang mit der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Abschlussprüfung wurde gestärkt.

Die neuen Anforderungen an die Abschlussprüfung übertragen den Prüfungsausschüssen spezifische Aufgaben, so unter anderem die Übernahme einer direkten Rolle bei der Auswahl des Abschlussprüfers oder der Prüfungsgesellschaft, die Beobachtung der Abschlussprüfung – insbesondere deren Durchführung – sowie die Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Damit haben die APAS und die Prüfungsausschüsse bzw. die deren Rolle übernehmenden Aufsichts- bzw. Verwaltungsräte ein gleichgerichtetes Interesse an der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Abschlussprüfung. Die APAS ist daher grundsätzlich an einem konstruktiven Austausch mit Prüfungsausschüssen interessiert.

Prüfungsausschüsse können sich jederzeit vertraulich mit Fragen oder Anregungen an die APAS wenden.

Dialog mit Prüfungsausschüssen

Publizität von Erkenntnissen und Schlussfolgerungen aus Inspektionen

Zum Abschluss einer nach Artikel 26 der Verordnung (EU) 537/2014 durchgeführten Inspektion erstellt die APAS einen Inspektionsbericht, der sich an die inspizierte Praxis richtet.

Aggregierte Informationen über die Erkenntnisse und Schlussfolgerungen aus den Inspektionen veröffentlicht die APAS in ihren Jahresberichten. Da der deutsche Gesetzgeber von dem Mitgliedstaatenwahlrecht nach Artikel 28 d) der Verordnung (EU) 537/2014, auch Erkenntnisse und Schlussfolgerungen in Bezug auf Einzelinspektionen zu veröffentlichen, keinen Gebrauch gemacht hat, unterliegen einzelne Inspektionsberichte nicht der Veröffentlichung durch die APAS.

Es obliegt insofern der Entscheidung einer inspizierten Praxis, Teile des Inspektionsberichts auch Dritten zugänglich zu machen. Dabei ist insbesondere die Verpflichtung zur beruflichen Verschwiegenheit zu beachten. Im Regelfall wird eine Praxis den Teil ihres Inspektionsberichts zur Verfügung stellen können, der die Inspektion des Qualitätssicherungssystems der Praxis betrifft.

Darüber hinaus wird die inspizierte Praxis einem Unternehmen, dessen Prüfungsmandat Gegenstand einer Inspektion der APAS war, grundsätzlich auch den dieses Mandat betreffenden Teil des Inspektionsberichts zur Verfügung stellen können.

Fragebogen-Aktion 2022

Die APAS und die anderen EU-Abschlussprüferaufsichten beobachten gemäß Art. 27 der EU-Abschlussprüferverordnung u. a. die Entwicklungen auf dem Markt für die Bereitstellung von Abschlussprüfungsleistungen für Unternehmen von öffentlichem Interesse. Dazu gehört auch eine Analyse der Tätigkeitsergebnisse der Prüfungsausschüsse.

Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgabe befragte die APAS Anfang dieses Jahres zufällig ausgewählte Prüfungsausschussvorsitzende bzw. Vorsitzende der Gremien, die die Aufgaben des Prüfungsausschusses wahrnehmen. Dabei nutzte die APAS einen vom CEAOB entwickelten Fragebogen mit 34 Fragen über die Durchführung der verschiedenen Tätigkeiten der Prüfungsausschüsse. Die Beantwortung des Fragebogens erfolgte in elektronischer Form unter Nutzung eines Portals der EU-KOM.

Nach Abschluss der Befragung wurden die Rückmeldungen von der APAS zusammengefasst und in anonymisierter Form zur Verwendung durch das CEAOB und die EU-KOM bereitgestellt. Letztere wird auf Basis dieser Informationen den Market Monitoring Report, einen alle drei Jahre auf europäischer Ebene von der EU-KOM zu erstellenden Bericht über Entwicklungen auf dem Markt für Abschlussprüfungsleistungen für Unternehmen von öffentlichem Interesse, veröffentlichen.

Die APAS berichtet hier über die Auswertung der Befragung in Bezug auf die deutschen Unternehmen in zusammengefasster und anonymisierter Form.

Ergebnisse der Befragung von Prüfungsausschüssen 2022 (PDF, 475KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Fragebogen-Aktion 2019

Qualität und Unabhängigkeit der Abschlussprüfung und damit das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Finanzberichterstattung von Unternehmen sind ein hohes Gut und gemeinsames Interesse von Prüfungsausschüssen und Abschlussprüferaufsicht.

Als einen Schritt zur Intensivierung des Austausches mit Prüfungsausschüssen hatte die APAS zum Jahresende 2018 einen Fragebogen an ausgewählte Prüfungsausschussvorsitzende bei Unternehmen von öffentlichem Interesse gesandt. Die APAS wollte hiermit in Erfahrung bringen, wie die Prüfungsausschüsse mit der neuen Verantwortlichkeit umgehen und welchen Bedarf sie für weitere Klarstellungen haben.

Zugleich diente der Fragebogen, der ein Gemeinschaftsprojekt der EU-Prüferaufsichten ist, der Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung.

Gemäß Art. 27 der EU-Abschlussprüferverordnung beobachten die APAS und die anderen EU-Prüferaufsichten auch die Entwicklungen auf dem Markt für die Bereitstellung von Abschlussprüfungsleistungen für Unternehmen von öffentlichem Interesse. Dazu gehört u. a. die diesbezügliche Analyse der Tätigkeitsergebnisse der Prüfungsausschüsse insgesamt, in Deutschland und EU-weit.

Die angeschriebenen Prüfungsausschüsse repräsentierten weitgehend die Struktur der Unternehmen von öffentlichem Interesse in Deutschland. Die Rücklaufquote betrug positive 62 %, wobei in den Rückmeldungen die Unternehmen der Financial Services Industrie etwas überrepräsentiert sind.

Eine Zusammenfassung der in den 35 Kernfragen des Fragebogens erhaltenen numerischen Angaben ist 2019 in anonymisierter Form für den alle drei Jahre auf europäischer Ebene zu erstellenden Bericht über Entwicklungen auf dem Markt für Abschlussprüfungsleistungen für Unternehmen von öffentlichem Interesse (Market Monitoring Report) an das CEAOB und die EU-KOM zugeliefert worden.

Die Ergebnisse der Auswertung der gesamten Befragung einschließlich der Antworten auf die Zusatzfragen der APAS sowie der erhaltenen Freitextkommentare sind hier verfügbar.

Ergebnisse der Befragung von Prüfungsausschüssen (PDF, 430KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Präsentation – Ergebnisse der Befragung von Prüfungsausschussvorsitzenden deutscher Public Interest Entities (PDF, 595KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Fragebogen für Prüfungsausschüsse (PDF, 663KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Anschreiben (PDF, 119KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Außerdem hat das CEAOB auf Basis der insgesamt in der EU erhaltenen Rückmeldungen eine aggregierte Analyse Ende 2020 veröffentlicht. Diese Analyse ist unter Internationale Zusammenarbeit – CEAOB – Veröffentlichung zu finden.

Internationale Beiträge zum Thema

IOSCO: Report on Good Practices for Audit Committees in Supporting Audit Quality (Januar 2019)

Die IOSCO hat im Januar 2019 einen Bericht mit Good Practice-Vorschlägen für Prüfungsausschüsse zur Unterstützung der Prüfungsqualität veröffentlicht.

IOSCO Report

IFIAR: Audit Committees and Audit Quality - Trends and Possible Areas for Further Consideration (April 2017)

Das IFIAR stellt in einem im April 2017 veröffentlichten Bericht Überlegungen zur Rolle von Prüfungsausschüssen an und stellt Informationen zur Verfügung, mit dem Ziel, Prüfungsausschüsse bei ihrer Aufgabe zu unterstützen, die Prüfungsqualität zu erhöhen.

IFIAR - Audit Committees and Audit Quality

Informationen zum Thema

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

confirm selection