Hinweisgebende

Über das Postfach infoapas@apasbafa.bund.de besteht für jedermann die Möglichkeit, der APAS – namentlich oder auch in anonymisierter Form – etwaige Verstöße gegen gesetzliche Regelungen oder anderweitige Anhaltspunkte für Berufspflichtverletzungen von Abschlussprüfern oder Prüfungsgesellschaften zu melden.

Die APAS bestätigt der hinweisgebenden Person den Eingang ihrer Meldung.

Durch interne Prozesse ist sichergestellt, dass die Leitung der APAS über den Eingang eines Hinweises zeitnah und unmittelbar informiert ist, um sodann das weitere Vorgehen festzulegen und eine sachgerechte Bearbeitung sicher zu stellen.

Sollte ein eingegangener Hinweis (auch) die Aufgabenerfüllung der BaFin tangieren, findet mit dieser ein entsprechender Informationsaustausch nach § 66c Abs. 1 WPO i. V . m. § 109a WpHG statt.

Eine Information der hinweisgebenden Person über den Ausgang eines etwaigen Berufsaufsichtsverfahrens ist abhängig vom Abschluss des Verfahrens.

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