Verlautbarung Nr. 19 vom 29. Januar 2024

Berichterstattungspflicht gemäß Art. 11 Abs. 2 Unterabs.1 Buchstabe k Verordnung (EU) Nr. 537/2014 bei Nichteinreichung oder fehlender Unabhängigkeit eines Prüfungsausschusses

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

confirm selection